AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KVZ – Kölner Visa Zentrum GmbH für die angebotenen Dienstleistungen:

§ 1 Allgemeine Grundsätze
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind die Grundlage des zwischen dem Auftraggeber und der KVZ GmbH (Auftragnehmer) angebahnten oder zustande gekommenen Vertrags. Sie werden durch die Erteilung eines Auftrags an die KVZ GmbH durch den Auftraggeber anerkannt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur wirksam, sofern diese durch die KVZ GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich von unserer Seite widersprochen worden ist.

§ 2 Vertragsgegenstand
Die Leistungen der KVZ GmbH umfassen die Entgegennahme der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Eignung zur Erlangung des gewünschten Visums, die Vorlage und Abholung der Unterlagen bei der zuständigen ausländischen Vertretung bzw. deren offiziellen Dienstleistern und die Rücksendung per Post oder Kurierdienst oder Bereitstellung zur persönlichen Abholung. Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von uns erteilten Auskünfte. Eingehende Aufträge werden unverzüglich bearbeitet, jedoch liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, seinen Antrag so rechtzeitig zu stellen, dass ihm zum notwendigen Zeitpunkt das Visum zur Verfügung steht. Vom Auftraggeber gesetzte Termine stellen lediglich einen Anhaltspunkt über die Dringlichkeit des Auftrags dar, sind jedoch in keiner Form für die KVZ GmbH bindend.

§ 3 Leistungsumfang
Da die Entscheidung über die Erteilung des gewünschten Visums im alleinigen Ermessen der zuständigen ausländischen Gesandtschaft steht, kann die KVZ GmbH hierfür keinerlei Garantie übernehmen. Die durch den Vertrag von der KVZ GmbH übernommene Verpflichtung besteht daher nur in der Erbringung der o.a. Dienstleistung und nicht in dem Erfolg der Verschaffung. KVZ ist berechtigt, unter Berücksichtigung des Vertragszwecks von einzelnen Abreden, insbesondere bezüglich der Art und des Mittels der Beförderung der Unterlagen abzuweichen, sofern bei sachgerechter Würdigung aller Umstände KVZ davon ausgehen konnte, dass der Auftraggeber in Kenntnis aller Umstände diese Abweichung billigen würde. Von dieser Abweichung ist der Auftraggeber umgehend in Kenntnis zu setzen und seine Entscheidung abzuwarten. Dies ist nicht nötig, sofern ein weiteres Zuwarten die Gefahr eines größeren Schadens, wie z.B. die Nichteinhaltung des geplanten Reisetermins in sich birgt.
Sofern der Auftraggeber die Abweichung nicht billigt, so trifft ihn die Beweislast, dass KVZ unter den gegebenen Umständen nicht von seinem Einverständnis ausgehen konnte. Der Auftrag ist mit der Rücksendung der entsprechenden Unterlagen an den Auftraggeber erfüllt.
KVZ behält sich vor, einen Auftrag ohne Begründung abzulehnen.
Ein Auftrag kommt nur dann zustande, sofern die Annahme ausdrücklich durch KVZ erklärt worden ist.

§ 4 Zahlung
Es ist grundsätzlich Vorkasse zu leisten, eine Abweichung hiervon ist nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Bis zum Zahlungseingang ist KVZ berechtigt, seine Leistung zurückzuhalten. Sollte bei zuvor getroffener entsprechender abweichender Vereinbarung die Zahlung nicht bis zum Versendungszeitpunkt bei KVZ eingegangen sein, so steht es KVZ frei, die Dokumente per Nachnahme zu versenden und so die Unterlagen Zug um Zug gegen die Zahlung aller entstandenen Gebühren (inkl. Konsulats-, Bearbeitungs- u.a. Gebühren) auszuhändigen.
Eine Zahlungspflicht besteht selbst dann in vollem Umfang, wenn die entsprechende Behörde oder ausländische Vertretung den eingereichten Antrag negativ beschieden hat.

§ 5 Haftung
Die Haftung von KVZ ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für die Einhaltung von zwischen dem Auftraggeber und KVZ vereinbarten Terminen zur Rückgabe bzw. dem Versand von Unterlagen. Für Leistungen Dritter, insbesondere von Transportunternehmen, haftet KVZ nur, sofern dem Transportunternehmen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen tritt KVZ nach Rücksprache an den betroffenen Kunden ab.

§ 6 Storno
Die Stornierung eines KVZ erteilten Auftrags ist jederzeit schriftlich oder per Fax möglich. Es werden dann die bis dahin verauslagten Gebühren, Bearbeitungskosten und Kosten für den Rücktransport in Rechnung gestellt.

§ 7 Salvatorische Klausel
Im Falle, dass eine Klausel unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, Köln. Erfüllungsort ist Köln.